Allgemeine Geschäftsbedingungen 7-9.1

§7

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung durch das Bestattungshaus Grunow nicht zu vertreten ist, jedoch unter Abzug der durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen. In diesem Fall wird eine Pauschale in Höhe von 25 % der vereinbarten Vergütung verlangt. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Regelungen in §6 und §7 schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht aus, dass kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.

 

§8

Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die dem Bestattungsinstitut nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen zur Folge.

 

§9

Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte oder Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft handeln wir ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

 

§9.1

Dem Bestattungshaus Grunow steht es frei Forderungen, auch schon mit Rechnungsstellung, an ein Factoring-Unternehmen abzutreten. Der Auftraggeber stimmt diesem unwiderruflich zu. Insbesondere bei Finanzierungen bzw. Ratenzahlungen oder verlängerten Zahlungszielen werden Forderungen prinzipiell an Factoring-Unternehmen abgetreten. Das Bestattungshaus Grunow ist berechtigt Bonitätsauskünfte einzuholen und entsprechend der Auskunft Zahlungsbedingungen festzulegen, oder einen Auftrag abzulehnen.